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23 January, 2024

Eurobattery Minerals veröffentlicht vorläufiges Ergebnis für die Bezugsrechtsemission gezeichnet zu 77 Prozent

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Am 22. November 2023 hat der Aufsichtsrat der Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: BAT und Börse Stuttgart: EBM; kurz: "Eurobattery" oder die "Gesellschaft") eine Bezugsrechtsemission von Anteilen in Höhe von ca. 29,3 Millionen SEK (die "Bezugsrechtsemission") beschlossen, die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Dezember 2023 genehmigt wurde. Aus dem vorläufigen Ergebnis geht hervor, dass die Bezugsrechtsemission zu etwa 77,3 Prozent mit und ohne Anteilsrechte gezeichnet wird. Das Ergebnis impliziert, dass voraussichtlich keine Zeichnungszusagen in Anspruch genommen werden. Eurobattery wird dadurch einen Emissionserlös von insgesamt etwa 22,6 Millionen SEK vor Emissionskosten erhalten (wovon ca. 1,6 Mio. SEK aus der Verrechnung von Schulden stammen).

Vorläufiges Ergebnis

Die vorläufige Zusammenstellung der Zeichnungen zeigt, dass 26,230,295 Einheiten, die etwa 71.7 Prozent der Bezugsrechtsemission entsprechen, mit Anteilsrechten gezeichnet wurden. 2,058,442 Einheiten, die etwa 5,6 Prozent der Bezugsrechtsemission entsprechen, wurden ohne Anteilsrechte gezeichnet. Das vorläufige Ergebnis zeigt somit, dass die Bezugsrechtsemission zu etwa 77,3 Prozent gezeichnet ist. Der Gesellschaft wird dadurch ein Emissionserlös von insgesamt ca. 22,6 Mio. SEK vor Emissionskosten zufließen (wovon ca. 1,6 Mio. SEK aus der Verrechnung von Schulden stammen).

Die Bezugsrechtsemission in Kürze

Diejenigen, die am Stichtag, dem 4. Januar 2024, als Aktionäre eingetragen waren, erhielten ein (1) Anteilsrecht für jede bestehende Aktie der Gesellschaft. Ein (1) Anteilsrecht berechtigte zum Bezug von einem (1) Anteil. Darüber hinaus hatten die Anleger die Möglichkeit, sich für die Zeichnung von Anteilen ohne Anteilsrechte zu registrieren. Ein (1) Anteil besteht aus zwei (2) neuen Aktien, einem (1) Optionsschein der Serie TO4 und einem (1) Optionsschein der Serie TO5. Die Zeichnungsfrist für die Bezugsrechtsemission begann am 8. Januar und endete am 22. Januar 2024, und der Zeichnungspreis für die Bezugsrechtsemission betrug 0,80 SEK pro Anteil.

Endgültiges Ergebnis und Mitteilung über die Zuteilung

Die Mitteilung über die Zuteilung an die Anleger, die Anteile ohne Anteilsrechte gezeichnet haben, wird im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses, voraussichtlich am 24. Januar 2024, versandt. Alle Anleger, die Anteile gezeichnet haben, werden auf der Grundlage des vorläufigen Ergebnisses voraussichtlich eine Zuteilung erhalten. Gezeichnete und zugeteilte Anteile sollten am Abrechnungstag, spätestens drei Tage nach Versendung der Abrechnungsmitteilung, gemäß den Anweisungen auf der Abrechnungsmitteilung bezahlt werden. Anteilseigner mit einem Anteilsdepot erhalten eine Benachrichtigung über die Zuteilung und Zahlung gemäß den Routinen ihrer jeweiligen Depotbank.

Handel mit BTU und Umtausch von BTU in Anteile

Der Handel mit bezahlten gezeichneten Anteilen ("BTU") wird bis zur Eintragung der Bezugsrechtsemission beim schwedischen Gesellschaftsregisteramt fortgesetzt, die voraussichtlich Anfang Februar 2024 erfolgen wird. Sobald die Bezugsrechtsemission registriert ist, werden die BTUs in Aktien und Optionsscheine der Serien TO4 und TO5 umgewandelt.

Anzahl der Aktien und Aktienkapital

Durch die Bezugsrechtsemission wird sich nach dem vorläufigen Ergebnis die Anzahl der Aktien der Gesellschaft, von 36.594.058 um 56,577,474 auf 93,171,532 erhöhen, und das Aktienkapital wird sich von 14.637.623,20 SEK, um 22,630,989.60 SEK auf 37,268,612.80 SEK nach Berücksichtigung der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Dezember 2023 beschlossenen Herabsetzung des Aktienkapitals, die im Zusammenhang mit der Eintragung der Bezugsrechtsemission beim schwedischen Handelsregister eingetragen werden wird.

Ratgeber
Augment Partners AB fungiert als Finanzberater und Advokatfirman Schjødt als Rechtsberater des Unternehmens im Zusammenhang mit der Transaktion.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Die Veröffentlichung, Freigabe oder Verteilung dieser Pressemitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen, und Personen in den Rechtsordnungen, in denen diese Pressemitteilung veröffentlicht oder verteilt wurde, sollten über solche rechtlichen Beschränkungen informiert sein und diese beachten. Der Empfänger dieser Pressemitteilung ist dafür verantwortlich, diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Rechtsordnung geltenden Vorschriften zu verwenden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Eurobattery in irgendeiner Jurisdiktion dar, weder von Eurobattery noch von jemand anderem.

Diese Pressemitteilung ist kein Prospekt gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2017/1129 (die "Prospektverordnung") und wurde von keiner Regulierungsbehörde in irgendeiner Rechtsordnung genehmigt. Ein Prospekt für die in dieser Pressemitteilung beschriebene Bezugsrechtsemission wurde von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Sw. Finansinspektionen) registriert und ist unter anderem auf der Website von Eurobattery verfügbar.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht ohne Registrierung oder ohne Befreiung von der Registrierung gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 ("Securities Act") verkauft werden und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, ohne dass sie registriert sind, unter eine Befreiung von der Registrierung fallen oder Teil einer Transaktion sind, die nicht unter den Securities Act fällt. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Neuseeland, Hongkong, Japan, der Schweiz, Singapur, Südafrika oder einem anderen Land oder einer anderen Rechtsordnung, in dem bzw. der eine solche Handlung nicht zulässig ist oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegt oder eine weitere Registrierung oder andere Maßnahmen als die nach schwedischem Recht erforderlichen erfordern würde, veröffentlicht, vervielfältigt oder verbreitet werden. Maßnahmen, die dieser Anweisung zuwiderlaufen, können einen Verstoß gegen die geltenden Wertpapiergesetze darstellen.

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