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27 December, 2023

Bericht über die außerordentliche Hauptversammlung der Eurobattery Minerals AB

Eurobattery Minerals AB (das "Unternehmen") hat heute, am 27. Dezember 2023 eine außerordentliche Hauptversammlung abgehalten. Die außerordentliche Hauptversammlung genehmigte unter anderem den Beschluss des Aufsichtsrats über eine Bezugsrechtsemission von Anteilen und andere damit verbundene Vorschläge sowie die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes. Die Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung und die vollständigen Beschlussvorschläge sind auf der Website der Gesellschaft unter www.eurobatteryminerals.com verfügbar.

Bezugsrechtsemission und entsprechende Beschlüsse

Die außerordentliche Hauptversammlung genehmigte den Beschluss des Aufsichtsrats vom 22. November 2023 über eine Bezugsrechtsemission von höchstens 36.594.058 Anteilen mit Vorzugsrechten für die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft zu einem Bezugspreis von 0,80 SEK pro Anteil, was 0,40 SEK pro Aktie entspricht. Jeder Anteil besteht aus zwei (2) Aktien, einem (1) Optionsschein der Serie TO4 und einem (1) Optionsschein der Serie TO5. Der Stichtag für die Teilnahme an der Bezugsrechtsemission ist auf den 4. Januar 2024 festgelegt. Durch die Bezugsrechtsemission kann sich das Aktienkapital der Gesellschaft um maximal 58.550.492,80 SEK erhöhen, sofern die Bezugsrechtsemission vollständig gezeichnet wird und alle Optionsscheine der Serien TO4 und TO5 zum Bezug von Aktien ausgeübt werden.

Die außerordentliche Hauptversammlung beschloss außerdem, den Anträgen des Aufsichtsrates zu folgen:

  • die Änderung der Grenzen des Aktienkapitals in der Satzung der Gesellschaft und die Herabsetzung des Aktienkapitals, um den Quotenwert der Aktien zu verringern und die beschlossene Ausgabe von Anteilen zu erleichtern; und
  • die Änderung der Grenzen für das Aktienkapital und der Anzahl der Aktien in der Satzung der Gesellschaft, um die beschlossene Ausgabe von Anteilen zu erleichtern.

Festlegung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder

Die außerordentliche Hauptversammlung beschloss entsprechend dem Vorschlag des Aktionärs Johan Jonsson (der "Aktionär"), dass die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder für den Zeitraum bis zum Ende der nächsten Jahreshauptversammlung vier betragen soll, ohne stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder.

Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die außerordentliche Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag der Aktionäre beschlossen, dass den Aufsichtsratsmitgliedern ein jährliches Gesamthonorar von 490.000 SEK gezahlt wird, davon 250.000 SEK an den Aufsichtsratsvorsitzenden und 80.000 SEK an jedes der anderen von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder. Die Vergütung wird anteilig im Verhältnis zur Dauer des Mandats gezahlt, in dem das jeweilige Aufsichtsratsmitglied die Aufgabe innehatte.

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats

Die außerordentliche Hauptversammlung beschloss entsprechend dem Vorschlag der Aktionäre, Henrik Johannesson, Jan Olof Arnbom und Roberto Garcia Martinez als Aufsichtsratsmitglieder wiederzuwählen und Eckhard Cordes als neues Aufsichtsratsmitglied zu ernennen, jeweils für den Zeitraum bis zum Ende der nächsten Jahreshauptversammlung. Die außerordentliche Hauptversammlung beschloss ferner, Henrik Johannesson gemäß dem Vorschlag des Aktionärs erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu wählen.

Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Beschlussfassung über Neuemissionen

Die außerordentliche Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats beschlossen, den Aufsichtsrat zu ermächtigen, einmalig oder mehrmals bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung unter Ausschluss des Vorzugsrechts der Aktionäre gegen Bezahlung, Sacheinlage oder Verrechnung neue Aktien, Wandel- oder Optionsanleihen in Höhe von 40 Prozent der Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der erstmaligen Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat aufgrund der Ermächtigung auszugeben.

Die neuen Grenzen für das Grundkapital und die Anzahl der Aktien in der Satzung

Die neuen Grenzen für das Grundkapital und die Anzahl der Aktien in der Satzung der Gesellschaft betragen gemäß den Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung mindestens 33.600.000 SEK und höchstens 134.400.000 SEK für das Grundkapital und mindestens 84.000.000 und höchstens 336.000.000 für die Anzahl der Aktien der Gesellschaft.

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Bei Fragen zu Nachrichten und Medien, senden Sie uns bitte eine E-Mail an press@eurobatteryminerals.com