16 September, 2024
Eurobattery Minerals beschließt eine Bezugsrechtsemission von Anteilen in Höhe von ca. 35,5 Mio. SEK und verpflichtet sich zur Durchführung einer Wandelanleihe in Höhe von 4,0 Mio. SEK
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Der Vorstand des Bergbauunternehmens Eurobattery Minerals AB (Nordic Growth Market: BAT und Börse Stuttgart: EBM; kurz: „Eurobattery“ oder das „Unternehmen“) hat heute, vorbehaltlich der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Oktober 2024, beschlossen, eine Bezugsrechtsemission von maximal 50.744.017 Anteilen (die "Bezugsrechtsemission") durchzuführen. Eine (1) Anteil besteht aus sieben (7) Aktien und vier (4) Optionsscheine der Serie TO6 (die "Optionsscheine"). Der Zeichnungspreis beträgt 0,70 SEK pro Anteil, wodurch Eurobattery bei vollständiger Zeichnung im Rahmen der Bezugsrechtsemission maximal ca. 35,5 Millionen SEK vor Emissionskosten erhalten würde. Für jede (1) bestehende Aktie des Unternehmens wird ein (1) Anteilsrecht erworben. Drei (3) Anteilsrechten berechtigt den Inhaber, einen (1) Anteil zu zeichnen. Die Zeichnungsfrist beginnt am 30. Oktober und endet am 13. November 2024. Der Vorstand hat außerdem beschlossen, der außerordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, über eine Mehrzuteilungsemission von Anteilen im Wert von höchstens ca. 10,0 Millionen SEK (die „Mehrzuteilungsemission“) zu denselben Bedingungen wie bei der Bezugsrechtsemission zu entscheiden. In Verbindung mit der Bezugsrechtsemission hat sich das Unternehmen verpflichtet, das ausstehende Wandeldarlehen in Höhe von 5,0 Mio. SEK zurückzuzahlen und ein neues Wandeldarlehen in Höhe von 4,0 Mio. SEK an die Fenja Capital II A/S auszugeben (die "Wandelanleihe"). Darüber hinaus hat das Unternehmen eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 5,0 MSEK gesichert, die vollständig zurückgezahlt werden muss, sobald das Unternehmen den Erlös aus der Bezugsrechtsemission erhält. Bei vollständiger Zeichnung der Bezugsrechtsemission wird sich die Anzahl der Aktien des Unternehmens um maximal 355.208.119 Aktien erhöhen, und bei vollständiger Ausschöpfung der Mehrzuteilungsemission wird sich die Anzahl der Aktien um weitere 99.999.998 Aktien vor jeder Ausübung der zugehörigen Optionsscheine erhöhen. Darüber hinaus kann sich die Anzahl der Aktien um maximal 260.118.924 Aktien erhöhen, wenn die Optionsscheine vollständig ausgeübt werden und die Bezugsrechtsemission und die Mehrzuteilungsemission vollständig gezeichnet werden. Die Nettoerlöse aus der Bezugsrechtsemission, den Optionsscheinen und der Wandelanleihe sollen für die Erstellung einer bankfähigen Machbarkeitsstudie für das finnische Batteriemineralprojekt Hautalampi, für die Rückzahlung verzinslicher Schulden, als Betriebskapital und für die finanzielle Flexibilität verwendet werden. Die Bezugsrechtsemission ist durch Zeichnungs- und Übernahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt ca. 21,3 Millionen SEK abgedeckt, was ca. 60,0 Prozent der Bezugsrechtsemission entspricht.
Die Transaktion in Kürze
- Bei vollständiger Zeichnung der Bezugsrechtsemission wird Eurobattery einen Bruttoerlös von ca. 35,5 Mio. SEK vor Emissionskosten erzielen und bei vollständiger Ausschöpfung der Mehrzuteilungsemission weitere ca. 10,0 Mio. SEK. Im Falle einer vollständigen Ausnutzung der Optionsscheine kann das Unternehmen zusätzlich maximal ca. 31,2 Mio. SEK erzielen, vorausgesetzt es erfolgt eine vollständige Zeichnung bei der Bezugsrechtsemission und der Mehrzuteilungsemission.
- Der Zeichnungspreis bei der Bezugsrechtsemission beträgt 0,70 SEK pro Anteil, was 0,10 SEK pro Aktie entspricht (die Optionsscheine sind kostenlos erhältlich).
- Für jede (1) bestehende Aktie, die am Stichtag gehalten wird, erhält man bei der Bezugsrechtsemission ein (1) Anteilsrecht. Drei (3) Anteilsrechten berechtigt den Inhaber, einen (1) Anteil zu zeichnen. Ein (1) Anteil besteht aus sieben (7) Aktien und vier (4) Optionsscheine.
- Der Stichtag für das Recht auf Teilnahme an der Bezugsrechtsemission ist der 28. Oktober 2024, was bedeutet, dass der letzte Handelstag der Aktie des Unternehmens einschließlich des Rechts auf Teilnahme an der Bezugsrechtsemission der 24. Oktober 2024 und der erste Handelstag der Aktie des Unternehmens ohne das Recht auf Teilnahme an der Bezugsrechtsemission der 25. Oktober 2024 ist.
- Die Zeichnungsfrist für die Bezugsrechtsemission beginnt am 30. Oktober und endet am 13. November 2024.
- Die Bezugsrechtsemission ist durch Zeichnungs- und Übernahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt ca. 60,0 Prozent (ca. 21,3 Millionen SEK) abgedeckt, davon ca. 8,7 Prozent durch Zeichnungsverpflichtungen (ca. 3,1 Millionen SEK) und ca. 51,3 Prozent durch Übernahmeverpflichtungen (ca. 18,2 Millionen SEK).
- Jeder (1) Optionsschein berechtigt den Inhaber zum Bezug einer (1) neuen Aktie während des Ausübungszeitraums, der am 12. Mai beginnt und am 23. Mai 2025 endet, zu einem Preis, der 70 Prozent des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie des Unternehmens im Zeitraum vom 24. April bis zum 8. Mai 2025 entspricht, jedoch nicht weniger als der Nennwert der Aktie und nicht mehr als 0,12 SEK pro Aktie.
- Das Unternehmen hat sich verpflichtet, das gesamte ausstehende Wandeldarlehen von 5,0 Mio. SEK an Fenja Capital II A/S zurückzuzahlen und ein neues Wandeldarlehen mit einem Nennwert von 4,0 Mio. SEK an Fenja Capital II A/S auszugeben.
- Der Nettoerlös aus der Bezugsrechtsemission, den Optionsscheinen und der Wandelanleihe soll für die Vorbereitung einer bankfähigen Machbarkeitsstudie für das Hautalampi-Projekt (5,7 Mio. SEK), die Rückzahlung verzinslicher Schulden (11,1 Mio. SEK), als Betriebskapital mindestens bis zum Ausübungszeitraum der Optionsscheine in Mai 2025 (3,4 Mio. SEK) sowie für finanzielle Flexibilität für weitere Geschäftstätigkeiten sowie für mögliche künftige M&A-Transaktionen verwendet werden.
Hintergrund und Beweggründe in Kürze
Eurobattery ist ein Bergbau- und Explorationsunternehmen, das gezielte Mineralexploration in Europa betreibt, wobei der Schwerpunkt auf Rohstoffen für die fortschreitende Elektrifizierung liegt. Das Unternehmen hat derzeit zwei Vorzeigeprojekte mit Schwerpunkt auf Nickel, Kobalt und Kupfer im Osten Finnlands und im Nordwesten Spaniens.
Im Juli 2024 führte Eurobattery den dritten und letzten Anteilserwerb von FinnCobalt Oy durch und erlangte damit die vollständige Eigentümerschaft an dem finnischen Batteriemineralprojekt Hautalampi, in dem das Unternehmen seit 2020 erhebliche Arbeiten durchgeführt hat und im Jahr 2024 mehrere wichtige Meilensteine erreicht wurden. Im Januar wurde mit der Prozessplanung für die Konzentrationsanlage des Projekts begonnen und im April wurde der Antrag auf Umweltgenehmigung bei der regionalen staatlichen Verwaltungsbehörde in Finnland eingereicht. Im darauf folgenden Monat wurde eine Absichtserklärung zur Entwicklung einer lokalen Photovoltaikproduktion am Projektstandort unterzeichnet und kurz darauf der Erwerb des Projekts abgeschlossen. Später, im August, beantragte das Unternehmen die Einstufung des Hautalampi-Projekts als strategisches Projekt gemäß dem Critical Raw Materials Act („CRMA“), und im selben Monat wurde ein unverbindlicher Abnahmevertrag mit Boliden AB über die gesamte Kupferkonzentratproduktion im Hautalampi-Projekt unterzeichnet.
Das Unternehmen steht weiterhin in Kontakt mit potenziellen Abnehmern für die Nickel-Kobalt-Konzentratproduktion mit dem Ziel, im Jahr 2024 zusätzliche Abnahmeverträge zu unterzeichnen. Gleichzeitig wartet das Unternehmen auf die potenzielle Anerkennung von Hautalampi als strategisches Projekt im Rahmen des CRMA, was voraussichtlich zu strafferen Genehmigungsverfahren führen und den Zugang zu den EU-Finanzierungsfazilitäten ermöglichen wird, voraussichtlich im Dezember 2024. Parallel dazu beabsichtigt das Unternehmen, seine Zusammenarbeit mit den finnischen Behörden fortzusetzen, um bis Mai 2025 eine genehmigte Umweltgenehmigung zu erhalten und im Jahr 2025 eine bankfähige Machbarkeitsstudie für das Projekt Hautalampi fertigzustellen. Nach Erreichen dieser Meilensteine wird Eurobattery voraussichtlich in der Lage sein, die Bauphase des Hautalampi-Projekts einzuleiten und später mit der kommerziellen Produktion von Nickel-Kobalt- und Kupferkonzentrat zu beginnen.
Im Hinblick auf die Entwicklungspläne von Eurobattery, die oben dargestellt wurden, wird festgestellt, dass das vorhandene Betriebskapital nicht ausreicht, um den zukünftigen Betrieb zu finanzieren. Daher hat der Vorstand beschlossen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die außerordentliche Hauptversammlung am 16. Oktober 2024, eine Bezugsrechtsemission von Anteilen in Höhe von ca. 35,5 Mio. SEK durchzuführen und hat sich verpflichtet, die Wandelanleihe in Höhe von 4,0 Mio. SEK durchzuführen. Der Nettoerlös aus der Bezugsrechtsemission und einer eventuellen Ausübung der damit verbundenen Optionsscheine sowie der Wandelanleihe soll für die folgenden Zwecke verwendet werden:
- Machbarkeitsstudie – 5,7 Mio. SEK zur Erstellung einer bankfähigen Machbarkeitsstudie für das Hautalampi-Projekt im Jahr 2025.
- Schulden - 11,1 Mio. SEK für die Rückzahlung aller ausstehenden verzinslichen Schulden.
- Betriebskapital – 3,4 Mio. SEK zur Sicherung des Betriebskapitals mindestens bis zum Ausübungszeitraum der Optionsscheine im Mai 2025.
- Der zusätzliche Erlös soll dazu dienen, finanzielle Flexibilität für den weiteren Betrieb und mögliche künftige M&A-Transaktionen zu schaffen.
Um eine potenzielle Überzeichnung bei der Bezugsrechtsemission abzudecken, hat der Vorstand des Unternehmens beschlossen, der außerordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, über eine gerichtete Emission zu beschließen, um im Wege der Mehrzuteilung zusätzliche Anteile im Wert von maximal 10,0 Mio. SEK anbieten zu können. Der Nettoerlös aus der Mehrzuteilungsemission und die Optionsscheine sollen zu einer erhöhten finanziellen Flexibilität im Hinblick auf das oben Beschriebene beitragen.
Bedingungen der Bezugsrechtsemission und der Mehrzuteilungsemission
Der Vorstand von Eurobattery hat heute, am 16. September 2024, vorbehaltlich der Genehmigung durch die außerordentliche Hauptversammlung am 16. Oktober 2024, beschlossen, eine Bezugsrechtsemission von maximal 50.744.017 Anteilen mit Vorzugsrechten für bestehende Aktionäre durchzuführen. Der Vorstand hat außerdem vorgeschlagen, dass die außerordentliche Hauptversammlung über eine Mehrzuteilung von ca. 10,0 Mio. SEK (14.285.714 Anteilen) beschließt, um eine potenzielle Überzeichnung bei der Bezugsrechtsemission abzudecken.
Die wichtigsten Bedingungen der Bezugsrechtsemission sind nachstehend aufgeführt:
- Jeder, der am Stichtag, dem 28. Oktober 2024, als Aktionär der Eurobatterie eingetragen ist, erhält ein (1) Anteilsrecht für jede (1) bestehende Aktie. Drei (3) Anteilsrechten berechtigt den Inhaber, einen (1) Anteil zu zeichnen. Ein (1) Anteil besteht aus sieben (7) Aktien und vier (4) Optionsscheine.
- Der letzte Tag, an dem die Aktie des Unternehmens einschließlich des Rechts auf Teilnahme an der Bezugsrechtsemission gehandelt wird, ist der 24. Oktober 2024, und der erste Tag, an dem die Aktie des Unternehmens ausschließlich des Rechts auf Teilnahme an der Bezugsrechtsemission gehandelt wird, ist der 25. Oktober 2024.
- Die Anteilsrechte werden voraussichtlich zwischen dem 30. Oktober und dem 8. November 2024 an der NGM Nordic SME gehandelt.
- Der Zeichnungspreis beträgt 0,70 SEK pro Anteil, was 0,10 SEK pro Aktie entspricht (die Optionsscheine sind kostenlos erhältlich).
- Die Zeichnungsfrist beginnt am 30. Oktober und endet am 13. November 2024.
- Die Bezugsrechtsemission umfasst die Ausgabe von maximal 355.208.119 Aktien und 202.976.068 Optionsscheinen, was bei vollständiger Zeichnung vor Ausübung von Optionsscheinen einen Bruttoerlös von höchstens ca. 35,5 Mio. SEK bedeutet, und die Emissionskosten werden auf maximal ca. 5,3 Mio. SEK (einschließlich Zeichnungsgebühr) geschätzt. Bei vollständiger Ausnutzung der Mehrzuteilungsemission können zusätzlich maximal 99.999.998 Aktien und 57.142.856 Optionsscheine ausgegeben werden, was zu einem zusätzlichen Bruttoerlös von ca. 10,0 Mio. SEK vor Ausübung von Optionsscheinen und Emissionskosten führt, die sich auf maximal ca. 0,5 Mio. SEK belaufen.
- Jeder (1) Optionsschein berechtigt den Inhaber zum Bezug einer (1) neuen Aktie während des Ausübungszeitraums, der am 12. Mai beginnt und am 23. Mai 2025 endet, zu einem Preis, der 70 Prozent des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie des Unternehmens im Zeitraum vom 24. April bis zum 8. Mai 2025 entspricht, jedoch nicht weniger als der Nennwert der Aktie und nicht mehr als 0,12 SEK pro Aktie.
- Bei vollständiger Zeichnung im Rahmen der Bezugsrechtsemission und der Mehrzuteilungsemission wird die vollständige Ausnutzung der ausgegebenen Optionsscheine zusätzliche Bruttoerlöse für das Unternehmen von bis zu ca. 31,2 Mio. SEK generieren, vor Emissionskosten, die auf maximal ca. 1,1 Mio. SEK geschätzt werden.
- Für bestehende Aktionäre, die sich nicht an der Bezugsrechtsemission beteiligen, beträgt die Verwässerung 70,0 Prozent im Falle der vollständigen Zeichnung der Bezugsrechtsemission und weitere ca. 16,5 Prozent im Falle der vollständigen Ausnutzung der Mehrzuteilungsemission. Unter der Voraussetzung der vollständigen Zeichnung der Bezugsrechtsemission und der Mehrzuteilungsemission sowie der vollständigen Ausnutzung aller verbundener Optionsscheine, beträgt die maximale Verwässerung rund 82,5 Prozent.
- Die neuen Aktien und Optionsscheine sollen zum Handel an der NGM Nordic SME zugelassen werden.
Der Zeichnungspreis und die sonstigen Bedingungen der Mehrzuteilungsemission sind die gleichen wie bei der Bezugsrechtsemission.
Bedingungen für die Wandelanleiheemission
Seit dem 1. Februar 2024 hat das Unternehmen ein ausstehendes Wandeldarlehen mit einem Nennwert von 5,0 Mio. SEK an Fenja Capital II A/S, das den Inhaber zum Umtausch von bis zu 10.416.666 neuen Aktien des Unternehmens zu einem Wandlungspreis von 0,48 SEK pro Aktie berechtigt. In Verbindung mit der Bezugsrechtsemission hat sich das Unternehmen verpflichtet, das gesamte ausstehende Wandeldarlehen zurückzuzahlen, wovon 1,2 Mio. SEK in bar gezahlt werden und der verbleibende Betrag mit neuen Wandelanleihen in der Wandelanleihe verrechnet werden soll. Die Wandelanleihe soll mit Unterstützung der Ermächtigung durch die außerordentliche Hauptversammlung am 16. Oktober 2024 beschlossen werden. Die Bedingungen der Wandelanleihe, einschließlich des Wandlungspreises, wurden in Verhandlungen mit Fenja Capital II A/S zu marktüblichen Bedingungen festgelegt und werden vom Verwaltungsrat als marktgerecht angesehen. Die wichtigsten Bedingungen für die Ausgabe der Wandelanleihe sind nachstehend aufgeführt:
- Ein Wandeldarlehen mit einem Nennwert von 4,0 Mio. SEK, das das Recht auf Umwandlung in 33.333.333 neue Aktien bis zum 20. Juni 2026 zu einem Umwandlungspreis von 0,12 SEK beinhaltet.
- Mindestumwandlungsbetrag von SEK 1,0 Mio. pro Anlass.
- Soweit die Umwandlung nicht erfolgt ist, muss das Darlehen spätestens am 20. Juni 2026 vollständig zurückgezahlt werden.
- Das Wandeldarlehen wird mit einem Jahreszins von zwölf (12) Prozent plus STIBOR 3M verzinst, jedoch nicht weniger als fünfzehn (15) Prozent, der vierteljährlich und am letzten Fälligkeitstag zu zahlen ist.
- Bei vollständiger Umwandlung der Wandelanleihe wird sich die Anzahl der Aktien um 33.333.333 Aktien erhöhen. Dies bedeutet eine maximale Verwässerung von etwa 3,7 Prozent unter der Annahme einer vollständigen Zeichnung der Bezugsrechtsemission, der Mehrzuteilungsemission und der vollständigen Ausnutzung der dabei ausgegebenen Optionsscheine.
- Der gesamte Zeichnungspreis beläuft sich auf 95 % des Gesamtnennbetrags. Die Zahlung erfolgt durch Verrechnung mit der Forderung der Fenja Capital II A/S aus der ausstehenden Wandelanleihe.
- Falls das Unternehmen eine gezielte Emission von Aktien durchführt, hat der Inhaber des Wandeldarlehens das Recht, während eines Zeitraums von 10 Tagen das gesamte Wandeldarlehen zu einem Wandlungspreis umzuwandeln, der dem Emissionspreis bei der gezielten Emission entspricht.
Bedingungen für die Zwischenfinanzierung
Das Unternehmen hat sich von Parteien, die Zeichnungsverpflichtungen für die Bezugsrechtsemission eingegangen sind, einen Überbrückungskredit in Höhe von 5,0 Mio. SEK gesichert. Dieser ist vollständig zurückzuzahlen, sobald das Unternehmen den Erlös aus der Bezugsrechtsemission erhält. Die Bedingungen für das Überbrückungsdarlehen werden vom Verwaltungsrat als marktüblich angesehen. Die wichtigsten Bedingungen für die Zwischenfinanzierung sind nachstehend aufgeführt:
- Nominalwert von 5,0 Mio. SEK.
- Das Überbrückungsdarlehen wird mit einem festen Zinssatz von zehn (10) Prozent des nominalen Darlehensbetrags für den Zeitraum zwischen dem Auszahlungsdatum und dem Rückzahlungsdatum verzinst.
- Das Überbrückungsdarlehen, einschließlich Darlehensbetrag und Zinsen, soll im Zusammenhang mit dem Erhalt des Erlöses aus der Bezugsrechtsemission durch das Unternehmen vollständig zurückgezahlt werden, entweder in bar oder durch Aufrechnung mit Aktien aus der Bezugsrechtsemission.
Zeichnungs- und Übernahmeverpflichtungen
Vor der Veröffentlichung der Bezugsrechtsemission sind der Vorstandsvorsitzende Jan Olof Arnbom, das Vorstandsmitglied Eckhard Cordes und das Vorstandsmitglied und CEO Roberto García Martínez (über eine Gesellschaft) und der CFO Mattias Modén (über eine Gesellschaft) Zeichnungsverpflichtungen eingegangen, die mindestens ihren jeweiligen Anteilen an der Bezugsrechtsemission in Höhe von insgesamt ca. 2,9 Mio. SEK bzw. ca. 8,3 Prozent entsprechen. Das Unternehmen hat außerdem vom ehemaligen Vorstandsmitglied Henrik Johannesson eine Zeichnungszusage in Höhe von ca. 0,2 Mio. SEK bzw. ca. 0,5 Prozent der Bezugsrechtsemission erhalten. Dies bedeutet, dass die Bezugsrechtsemission durch Zeichnungszusagen in Höhe von insgesamt ca. 3,1 Mio. SEK bzw. ca. 8,7 Prozent gedeckt ist, von denen ca. 3,1 Mio. SEK durch Aufrechnung gezahlt werden. Darüber hinaus sind Fenja Capital II A/S und ein Konsortium um Buntel AB Zeichnungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt ca. 18,2 Mio. SEK bzw. 51,3 Prozent der Bezugsrechtsemission eingegangen.
Die Zeichnungsverpflichtungen berechtigen nicht zu einer Vergütung. Die Zeichnungsverpflichtungen berechtigen nicht zu einer Entschädigung. Die Zeichnungsverpflichtungen berechtigen zu einer Zeichnungsvergütung in Höhe von fünfzehn (15) Prozent in bar, was für das Unternehmen maximale Barkosten von ca. 2,7 Mio. SEK bedeutet, oder alternativ zu zwanzig (20) Prozent in Form von Anteilen. Der Zeichnungspreis für die in der Zeichnungsentschädigung genannten Anteile ist derselbe wie der Zeichnungspreis bei der Bezugsrechtsemission.
Insgesamt ist die Bezugsrechtsemission durch Zeichnungs- und Übernahmeverpflichtungen in Höhe von ca. 21,3 Mio. SEK gesichert, was ca. 60,0 Prozent der Bezugsrechtsemission entspricht. Weder die Zeichnungsverpflichtungen noch die Übernahmeverpflichtungen sind durch Bankgarantien, Treuhandfonds, Pfandrechte oder ähnliche Vereinbarungen gesichert.
Vorläufiger Zeitplan für die Bezugsrechtsemission
16. Oktober 2024 | Außerordentliche Hauptversammlung |
24. Oktober 2024 | Letzter Handelstag einschließlich Anteilsrechte |
25. Oktober 2024 | Erster Handelstag ohne Anteilsrechte |
28. Oktober 2024 | Stichtag für die Bezugsrechtsemission |
28. Oktober 2024 | Voraussichtliches Datum für die Veröffentlichung des Prospekts |
30. Oktober 2024 - 8. November 2024 | Handel mit Anteilsrechten bei NGM Nordic SME |
30. Oktober 2024 - 13. November 2024 | Zeitraum der Zeichnung |
30. Oktober 2024 – Eintragung beim schwedischen Unternehmensregisteramt | Handel in vorläufigen Anteilen (BTU) |
15. November 2024 | Voraussichtliches Datum für die Bekanntgabe des Ergebnisses der Bezugsrechtsemission |
Außerordentliche Hauptversammlung
Der Beschluss des Vorstandes über die Bezugsrechtsemission steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die außerordentliche Hauptversammlung am 16. Oktober 2024. Der außerordentlichen Hauptversammlung wird zudem vorgeschlagen, über die Mehrzuteilungsemission zu entscheiden und den Vorstand zur Ausgabe von Wandelanleihen zu ermächtigen. Die Vollmacht soll dazu verwendet werden, über die Emission der Wandelanleihen zu entscheiden. Der Beschluss über die Bezugsrechtsemission setzt auch voraus und steht unter dem Vorbehalt, dass gemäß dem Vorschlag des Vorstandes für die außerordentliche Hauptversammlung die Beschränkungen des Aktienkapitals und die Anzahl der Aktien in der Satzung des Unternehmens geändert, sowie das Grundkapital des Unternehmens herabgesetzt wird. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung wird in einer separaten Pressemitteilung veröffentlicht.
Prospekt
Die vollständigen Bedingungen der Bezugsrechtsemission und der Mehrzuteilungsemission werden im EU-Wachstumsprospekt des Unternehmens enthalten sein, der voraussichtlich am 28. Oktober 2024 veröffentlicht wird. Der Prospekt und das Zeichnungsformular werden auf der Website des Unternehmens verfügbar sein: https://investors.eurobatteryminerals.com/.
Optionsscheine der Serie TO5
Das Unternehmen verfügt über 33.268.890 ausstehende Optionsscheine der Serie TO5, die während der Zeichnungsfrist vom 7. Oktober bis zum 18. Oktober 2024 zum Bezug von ebenso vielen Aktien berechtigen. Der Preis entspricht 70 Prozent des volumengewichteten Durchschnittspreises der Aktie des Unternehmens während der zehn Handelstage zwischen dem 20. September und dem 3. Oktober 2024; jedoch nicht weniger als 0,40 SEK pro Aktie und nicht mehr als 0,52 SEK pro Aktie.
Angesichts des aktuellen Aktienkurses im Verhältnis zum Bezugspreisintervall der Optionsscheine der Serie TO5 geht das Unternehmen davon aus, dass mit einer Ausübung der Optionsscheine der Serie TO5 nicht zu rechnen ist. Im Falle die Optionsscheine der Serie TO5 ausgeübt werden, können durch die Bezugsrechtsemission zusätzlich maximal 11.089.630 Einheiten ausgegeben werden, wodurch das Unternehmen bei vollständiger Ausnutzung der Optionsscheine der Serie TO5 sowie vollständiger Zeichnung im Rahmen der Bezugsrechtsemission einen zusätzlichen Erlös von höchstens ca. 7,8 Mio. SEK vor Emissionskosten erzielen würde.
Ratgeber
Augment Partners AB fungiert als Finanzberater und Advokatfirman Schjødt als Rechtsberater des Unternehmens im Zusammenhang mit der Transaktion.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Roberto García Martínez – CEO
E-mail: info@eurobatteryminerals.com
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Diese Pressemitteilung ist kein Prospekt gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2017/1129 (die "Prospektverordnung") und wurde von keiner Regulierungsbehörde in irgendeiner Rechtsordnung genehmigt. Ein Prospekt wird von dem Unternehmen erstellt und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht, nachdem der Prospekt von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Sw. Finansinspektionen) geprüft und genehmigt wurde.
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